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Grundstück in ruhiger Lage am Waldrand!

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Details der Immobilie

ID
2932
Ort
63937 Weilbach
Objektart
Grundstück
Grundstücksfläche
1.043,00 m²
Bebaubar nach
34 Nachbarschaft
Erschließung
Unerschlossen
Verfügbar ab
sofort
Kaufpreis
69.000,00 €
Courtage
3,57 % inkl. MwSt. aus der Kaufsumme

Objektbeschreibung

Großes Grundstück in ruhiger Ortsrandlage von Weilbach!

Das große, leicht hanglagige Grundstück bemisst eine Größe von ca. 1.043 m². Der Bauplatz liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist nach den Vorgaben gem. § 34 BauGB zu beurteilen. Demnach müssen sich potenzielle Bauvorhaben gem. § 34 BauGB in die Eigenart der nähren Umgebung einfügen.

Die Anschlüsse für Kanal und Wasser liegen in der Straße. Die Hausanschlüsse hat der Käufer auf eigene Kosten herzustellen.

Lage

Die Gemeinde Weilbach liegt sehr idyllisch im Odenwald. Hier kann man naturnah und ruhig in unmittelbarer Nähe zweier Städte mit guter Infrastruktur wohnen. Mit 2.300 Einwohnern finden Sie in Weilbach für den täglichen Lebensbedarf: Mehrere Bäckereien und Metzgereien, Lebensmittelmarkt.

Medizinische Versorgung in Weilbach:
Zwei Allgemeinärzte, einen Zahnarzt und eine Apotheke. Es befindet sich je ein Krankenhaus in Erlenbach, Miltenberg und Aschaffenburg.

Bildung in Weilbach:
Weilbach verfügt über einen Kindergarten sowie eine Grund- und Mittelschule. In Amorbach und Miltenberg finden Sie weiterführende Schulen.

Sport- und Freizeitangebote in Weilbach:
In Weilbach befinden sich mehrere Vereine: ein Feuerwehrverein, Heimatverein, einige Gesangvereine, ein Tennisclub, sowie einen Fußballverein, eine Carnevallgesellschaft und andere diverse Vereine und Verbände. Im nahen Amorbach gibt es ein Freibad und in Miltenberg ein modernes Hallenfreibad.

Verkehrsanbindung
Weilbach hat eine sehr verkehrsgünstige Lage neben der B 469 zwischen Miltenberg und Amorbach. Die nächstliegenden Autobahnen sind die A 3 und die A 81. Weilbach verfügt über einen Bahnhof an der Bahnstrecke Seckach – Miltenberg. Außerdem gibt es mehrere Buslinien in die umliegenden Städte und Orte.

Ausstattung

Bebauung nach § 34 BauGB:

Das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, dem sogenannten Innenbereich. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die vorhandene Umgebung einfügt und zudem die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Vor einer Bauplanung ist ein Gespräch mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu führen.

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Ihr Ansprechpartner

Anette Jonas

Immobilien-Anfrage

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